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Download MieterSpiegel Ausgabe 03/2024
Der bayerische Ministerrat hat am 16.07.19 den Neuerlass der Mieterschutzverordnung beschlossen.
Alle sind sich einig: München wird in den nächsten Jahren weiter wachsen. Die Vorstellungen darüber, wie das Wachstum zu meistern ist, gehen auseinander.
Kein großer Wurf – aber immerhin ein Tropfen auf den heißen Stein…
Weiterlesen: Mietrechtsänderung zum 01.01.2019: Das Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG)
Verärgerte und besorgte Mieter*innen wehren sich!
Ist der skandalöse Verkauf der GBW-Mieter*innen bereits in Vergessenheit geraten?
Ab sofort bieten wir Online Rechtsberatung an. Einfache mietrechtliche Angelegenheiten und Fragen für eine schnelle Auskunft können über ein Online-Formular an uns gesendet werden. Geeignet sind Anliegen, die ohne Kenntnis von Unterlagen und ohne persönliche Rücksprache beantwortet werden können.
In München herrscht eklatanter Mangel an Wohnungen für Durchschnitts- und Geringverdienende. Die Landeshauptstadt wendet viel Geld auf, um diesen Mangel zu lindern. Vor allem soziale Wohnungsunternehmen unterstützen sie dabei. Andere Unternehmen nutzen die angespannte Lage zu guten Geschäften und Gewinnen.
Weiterlesen: Spekulation mit Wohnraum-Freistaat lässt München im Stich
Wohnraum in München ist knapp. Um zu verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum dem Markt entzogen wird, hat die Landeshauptstadt München eine Zweckentfremdungsverordnung erlassen. Durch diese soll verhindert werden, dass Wohnraum zu anderen Zwecken als seiner eigentlichen Bestimmung - nämlich Wohnzwecke - benutzt wird.
Weiterlesen: Leerstand ist kein Kavaliersdelikt – Zweckentfremdung
Anlässlich des 30-jährigen Einsatzes der Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch in der Landeshauptstadt München wurde Ende letzten Jahres die Broschüre „Erhaltungssatzungen in München. 30 Jahre Milieuschutz (1987 – 2017)“ veröffentlicht.
Weiterlesen: 30 Jahre Erhaltungssatzung in München – 30 Jahre Milieuschutz?
Am Ende der Mietzeit dürfen Sie nicht einfach ausziehen, sondern die Wohnung muss einschließlich der Nebenräume (z.B. Keller- oder Speicherabteile) vollständig geräumt, in vertragsgemäßem Zustand und rechtzeitig zurückgegeben werden.
Über Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen wird gerne gestritten, oft auch vor Gericht. Einige Urteile aus München:
Bei Bezug einer neuen Wohnung muss der Mieter umgehend der Meldebehörde den Wohnortwechsel melden, dies verlangt das Meldegesetz. Neu ab 1.November 2015 ist nun, dass der Meldebehörde dabei wieder eine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden muss.
Weiterlesen: Ab 1.11.2015 gilt: Vermieterbescheinigung bei Umzug
Die Mietpreisbremse in Bayern ist da, wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen und überhöhte Mietforderungen „bremsen“?
Weiterlesen: Mietpreisbremse gilt ab 1.August 2015 in Bayern
Der Bundesgerichtshof hat in zwei neuen Entscheidungen erfreulicherweise die Rechte der Mieter gestärkt und ist von seinen bisher vertretenen Auffassungen abgerückt.
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vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
[...]Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.
[...]Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.
Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.
[...]"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände" ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.
[...]Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.
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