Online-Beitritt

zum Verein MIETER HELFEN MIETERN, Münchner Mieterverein e.V.

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Der Beitrag ist sofort fällig. Er wird im Beitrittsjahr zum 15. des dem Beitritt folgenden Monats von Ihrem Konto abgebucht, maßgebend ist hierbei das Datum der Aufnahme! Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag.
Der jährliche Folgebeitrag ist immer zum Jahresanfang fällig und wird am 10. Januar eines Jahres abgebucht. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag.

Zahlungsweise*

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE38ZZZ00000016842

Ich ermächtige Mieter helfen Mietern e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Mieter helfen Mietern e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kreditinstitut des Zahlers (Name)
(BIC*)

IBAN*

(*BIC und IBAN Nummer finden Sie z.B. auf Ihren Kontoauszügen)

Vorname und Name des Kontoinhabers


Sie bekommen nach Eingang des Online-Aufnahmeantrags schnellstmöglich eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft per E-Mail.

Dabei wird ihnen eine Mitgliedsnummer mitgeteilt.

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

 

  • Bitte beachten!
  •  
  • Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, ist unsere Geschäftsstelle ab 12:30 Uhr geschlossen
  • Die Abendberatung in Giesing entfällt.

 

 

 

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Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können zum 01.01.2026 angehoben werden. Ab diesem Zeitraum gelten neue Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten.

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Mieterschutzverordnung bis 31.12.2029 verlängert!

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Neues zur Mietpreisbremse

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Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.

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Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

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