Online-Beitritt

zum Verein MIETER HELFEN MIETERN, Münchner Mieterverein e.V.

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Der Beitrag ist sofort fällig. Er wird im Beitrittsjahr zum 15. des dem Beitritt folgenden Monats von Ihrem Konto abgebucht, maßgebend ist hierbei das Datum der Aufnahme! Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag.
Der jährliche Folgebeitrag ist immer zum Jahresanfang fällig und wird am 10. Januar eines Jahres abgebucht. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag.

Zahlungsweise*

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE38ZZZ00000016842

Ich ermächtige Mieter helfen Mietern e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Mieter helfen Mietern e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kreditinstitut des Zahlers (Name)
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IBAN*

(*BIC und IBAN Nummer finden Sie z.B. auf Ihren Kontoauszügen)

Vorname und Name des Kontoinhabers


Sie bekommen nach Eingang des Online-Aufnahmeantrags schnellstmöglich eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft per E-Mail.

Dabei wird ihnen eine Mitgliedsnummer mitgeteilt.

BITTE BEACHTEN

Unterstützung für unser Empfangstelefon gesucht

Für eine anspruchsvolle, interessante Telefontätigkeit am Empfang und für kleinere Büroarbeiten suchen wir ab sofort und längerfristig Unterstützung auf Minijobbasis.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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Mieter für ZDF-Sendung gesucht

Liebe Mieterinnen und Mieter,

für die Sendung ZDF Frontal mache ich einen Bericht über Eigenbedarfskündigungen - im Besonderen solche, die vorgetäuscht sind, um Mieter und Mieterinnen aus einer Wohnung zu bekommen. Deren Zahl scheint in den letzten Jahren deutlich zuzunehmen.


Hierfür bin ich auf der Suche nach Mietern, denen wegen Eigenbedarf gekündigt wurde und die, nachdem sie ausgezogen sind, wegen vermuteter Täuschung gerichtlich dagegen vorgehen. Wenn Sie davon betroffen sind und sich vorstellen könnten, damit vor die Kamera zu gehen, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.

Sie können mich erreichen unter 0163 / 6823619 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Peter Podjavorsek

 

 

Energie sparen – Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Im Mieterspiegel Heft2/22 informierten wir Sie über die steigenden Energiekosten und ihre Folgen und gaben Tipps, wie Energie beim Heizen sowie beim Warmwasserverbrauch gespart werden kann.

Tatsächlich müssen wir alle aufgrund der bereits gestiegenen Energiepreise und vor allem im Hinblick auf die von Politik und Wirtschaft prognostizierten weiteren erheblichen Preissteigerungen (es wird derzeit von einer Verdreifachung der erforderlichen Vorauszahlungen ausgegangen) ein besonderes Augenmerk auf die Einsparung von Energie und die Reduzierung von Kosten richten.

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Verlängerung der Mieterschutzverordnung für 203 bayerische Gemeinden bis Ende 2025

Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.

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