Informationen über Wohnungspolitik, Mietrecht und die Arbeit des Vereins erhalten Sie als kostenloses Abo im Zuge Ihrer Mitgliedschaft.
Download MieterSpiegel Ausgabe 01/2025
Wohnraum in München ist knapp. Um zu verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum dem Markt entzogen wird, hat die Landeshauptstadt München eine Zweckentfremdungsverordnung erlassen. Durch diese soll verhindert werden, dass Wohnraum zu anderen Zwecken als seiner eigentlichen Bestimmung - nämlich Wohnzwecke - benutzt wird.
Verboten ist es, ohne Genehmigung eine Wohnung beruflich oder gewerblich oder zur Fremdenbeherberbung zu nutzen, abzubrechen oder länger als drei Monate leer stehen zu lassen. Ob und inwieweit eine solche unzulässige Nutzung vorliegt, wird durch die Landeshauptstadt München geprüft. Ist eine nicht genehmigte Zweckentfremdung festgestellt worden, kann die Landeshauptstadt München ein Bussgeld bis zu 500.000 € verhängen. Besteht der Verdacht, dass eine Wohnung zweckentfremdet worden sein könnte, hat jede*r Bürger*in die Möglichkeit, dies der zuständigen Abteilung Wohnraumerhalt der LH München mitzuteilen. Neben der auch bisher schon bestehenden Möglichkeit, einen Verdacht auf Zweckentfremdung persönlich oder telefonisch mitzuteilen, besteht nun auch die Möglichkeit dies online zu erledigen. Die Behörden sind auf diese Mitwirkung angewiesen, um möglichst viele Zweckentfremdungen verhindern bzw. abstellen zu können. Weitere Erläuterungen zur Zweckentfremdung und das Eingabetool für die Mitteilung sind auf der Website der LH München unter www.muenchen.de/zweckentfremdung zu finden.
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.
Diese wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen.
[...]Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.
[...]vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
[...]Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.
[...]"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände" ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.
Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.
Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.
[...]
Unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter. |
||
Weißenburger Straße 25, 81667 München | ||
Bürozeiten: | Mo-Do | 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.30 Uhr | |
Copyright 2025 Münchner Mieterverein e.V.