IMPRESSUM

(einschl. der Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung gemäß
§ 6 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten – TDG)

HERAUSGEBER

MIETER HELFEN MIETERN
Münchner Mieterverein e.V.
Weißenburger Straße 25
81667 München
Tel. (089) 44 48 82-0
Fax (089) 44 48 82-10
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VEREINSREGISTER

AG München, VR 10648

VERTRETUNGSBERECHTIGTE VORSTANDSMITGLIEDER

Reinhard Ellinghaus, Andreas Bohl, Michael Hofsäß
Gemäß § 8 der Satzung des Vereins sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB alle Vorstandsmitglieder. Vertretungsberechtigt ist jeweils einer der drei oben genannten alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

BGB, Rechtsberatungsgesetz, Satzung des Vereins MIETER HELFEN MIETERN, Münchner Mieterverein e.V., zu finden unter Satzung.

REDAKTION

Martin Böhm, Michael Hofsäß, Ulrike Vatter

DESIGN UND REALISATION

www.agentur-widerstreit.de


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Stand: April 2013

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Der neue Mietspiegel für München 2025

Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

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Mieter für ZDF-Sendung gesucht

Liebe Mieterinnen und Mieter,
für die Sendung ZDF Frontal mache ich einen Bericht zu möbliertem (und temporären) Wohnen. Die Zahl solcher Angebote hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, und mit ihr die Kritik daran - z.B. dass die Mietpreise zu hoch und intransparent sind und dass manche Vermittler von temporären Wohnen einen mangelhaften Service haben.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

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