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Download MieterSpiegel Ausgabe 02/2023
Am Ende der Mietzeit dürfen Sie nicht einfach ausziehen, sondern die Wohnung muss einschließlich der Nebenräume (z.B. Keller- oder Speicherabteile) vollständig geräumt, in vertragsgemäßem Zustand und rechtzeitig zurückgegeben werden.
Dazu gehört auch die Rückgabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter oder seine(n) Beauftragten am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens am Morgen des ersten Tages nach Ablauf der Mietzeit.
Vor der Wohnungsrückgabe sollten Sie die Wohnung mit Zeugen begehen. Notieren Sie gemeinsam die Zählerstände (z. B. Strom, Kaltwasser, Warmwasser, Heizkostenverteiler). Halten Sie den Zustand der Wohnung in einem Protokoll fest – insbesondere, dass von Ihnen evtl. durchgeführte Arbeiten wie Rückbauten, Schadensbeseitigungen, Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß erledigt wurden und machen Sie detaillierte Fotos. Ggf. ist es sinnvoll, sich der Hilfe von professionellen Wohnungsabnehmern zu bedienen (vgl. unseren Service „Wohnungsabnehmer“). Fragen Sie vor der (kostenpflichtigen) Beauftragung jedoch in der Beratung, ob nicht auch ein Freund oder Bekannter als Zeuge ausreicht. Dokumentieren Sie auch Mängel der Bausubstanz ( zum Beispiel Mauerputzschäden, Schimmelbefall o.ä.).
Denken Sie rechtzeitig vor dem Auszug daran, eine Zwischenablesung der Verbrauchswertevon Heizung und Warmwasser durch die zuständige Wärmedienstfirma zu veranlassen. Vom Energieversorgungsunternehmen (z.B. Stadtwerke) sollten Sie schriftlich eine Endabrechnung zum Auszugstermin anfordern. Teilen Sie selbst die Endstände der Zähler mit oder bitten Sie um eine Ablesung.
Sollte ein gemeinsamer Übergabetermin mit dem Vermieter oder dessen Beauftragten stattfinden, bringen Sie einen Zeugen oder Wohnungsabnehmer mit. Gleichen Sie ein Protokoll des Vermieters mit einem evtl. beim Einzug angefertigten ab, vor allem aber mit dem „eigenen“ Protokoll (s.o.). Sinn und Zweck des Übergabeprotokolls ist es, nachfolgenden Streit über vorhandene Schäden zu vermeiden.
Schäden, die im gemeinsamen (unterschriebenen) Übergabeprotokoll nicht aufgeführt sind, können dem Mieter nicht angelastet werden. Ausnahme sind sog. verdeckte Mängel, welche nicht leicht zu erkennen sind (z.B. defekte Steckdosen). Achten Sie deshalb darauf, dass Sie eine Abschrift des Protokolls erhalten.
Unterschreiben Sie nichts, womit Sie nicht voll und ganz einverstanden sind. Es besteht keine Verpflichtung, ein vom Vermieter diktiertes Protokoll zu unterschreiben; denn Ihre Unterschrift wirkt im Zweifel als (nicht gewollte) Bestätigung von Mängelbeseitigungspflichten!
Weigert sich der Vermieter, zum Ende der Mietzeit mit Ihnen gemeinsam die Wohnung abzunehmen, hält er Sie bei der Terminvereinbarung für die Abnahme hin oder werden Sie zum vorgesehenen Termin versetzt, sind Sie nicht zur gemeinsamen Abnahme verpflichtet. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass Sie die vorgenannten Ratschläge zur Beweissicherung durch eigene Zeugen und Fotos beherzigen.
Für die Rückgabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter oder seine(n) Bevollmächtigten (z.B. Hausverwaltung, Rechtsanwalt) bieten sich folgende Möglichkeiten an: Lassen Sie die Schlüssel von einem Freund oder Bekannten als Boten überbringen und die Abgabe oder den Einwurf in den Vermieterbriefkasten vom Boten schriftlich bestätigen. Ist dies nicht möglich, bleibt notfalls noch die Möglichkeit dem Vermieter die Schlüssel per Wertbrief zukommen zu lassen.
Achtung: Auch bei Einzug ist ein Übergabeprotokoll wichtig, denn werden vorhandene Schäden nicht dokumentiert, wird davon ausgegangen, dass der Mieter diese verursacht hat.
Ein Formular zur Wohnungübergabe erhalten unsere Mitglieder kostenlos auf der Geschäftsstelle.
Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.
[...]Am Montag, 02.Oktober 2023, ist die Geschäftsstelle geschlossen. Die telefonische Rechtsberatung entfällt ebenfalls.
Am Mittwoch, 04.Oktober 2023, ist die Beratungsstelle in Pasing geschlossen.
Im letzten Mieterspiegel (Ausgabe 2/22) informierten wir Sie über die steigenden Energiekosten und ihre Folgen und gaben Tipps, wie Energie beim Heizen sowie beim Warmwasserverbrauch gespart werden kann.
Tatsächlich müssen wir alle aufgrund der bereits gestiegenen Energiepreise und vor allem im Hinblick auf die von Politik und Wirtschaft prognostizierten weiteren erheblichen Preissteigerungen (es wird derzeit von einer Verdreifachung der erforderlichen Vorauszahlungen ausgegangen) ein besonderes Augenmerk auf die Einsparung von Energie und die Reduzierung von Kosten richten.
[...]Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.
[...]Gentrifiziert, luxussaniert, herausmodernisiert - die Geschichte einer ganz legalen (?) Entmietung in drei Akten! Hier direkt zum Hören:
Die Baulücke Metzgerstraße 5 a wird geschlossen. Die Kooperative Großstadt Baugenossenschaft hat im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag zum Grundstückserwerb erhalten. Sie will dort nicht einfach nur ein Haus bauen, sondern ein besonderes Wohnprojekt schaffen.
[...]Mit den Stimmen von CSU, SPD und den Grünen hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 10. März den Planungsprozess zur Bebauung des Eggartens einen Schritt weiter gebracht. Das Projekt ist höchst umstritten. Klima- und Artenschutz, so die Kritik, bleiben auf der Strecke.
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