WOHNUNGSABNEHMER

Hilfe durch sachkundige Zeugen


DAS WICHTIGSTE VORAB

Bevor Sie mit Malerarbeiten oder Reparaturen beginnen, sollten Sie rechtzeitig die Mieterberatung aufsuchen und klären, in welchem vertragsgemäßen Zustand Sie die Wohnung am Ende der Mietzeit zurückgeben müssen. Bitte beachten Sie auch, daß nicht alles, was hierzu im Mietvertrag steht, wirksam sein muß. Der Wohnungsabnehmer kann Ihnen keine rechtlichen Auskünfte geben; seine Tätigkeit beschränkt sich auf eine sachliche Zustandsbeschreibung und Beurteilung der Räume, Installationen und Einbauten der Mietwohnung. Die angegebenen Kosten gelten nur für Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Bitte legen Sie bei dem Termin Ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vor, um in den Genuss des Vorzugspreises zu kommen. für Nicht-Mitglieder gelten andere (höhere) Kostensätze.

WELCHE HILFE BIETET IHNEN DER WOHNUNGSABNEHMER?

Die von uns empfohlenen Wohnungsabnehmer sind unabhängige, sachkundige Personen. Beim vereinbarten Termin stellt der Wohnungsabnehmer den Zustand der Wohnung zu diesem Zeitpunkt fest und fertigt ein Protokoll an. Das Original des Protokolls erhalten Sie als Auftraggeber. Bei späteren Streitfällen kann dieser Wohnungsabnehmer auch als sachkundiger Zeuge für das gerichtliche Verfahren benannt werden.

WIE BEAUFTRAGEN SIE DEN WOHNUNGSABNEHMER?

Setzen Sie sich mit einem der untengenannten Fachleute in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch eine telefonische Beauftragung) mit ihm einen geeigneten Termin.

WIEVIEL KOSTET EINE WOHNUNGSABNAHME?

Der Wohnungsabnehmer verlangt z.Zt. für seine Tätigkeit € 60,– sowie eine Fahrtkostenpauschale von € 15,– im Stadtgebiet München. Außerhalb Münchens muss eine höhere Fahrtkostenpauschale bezahlt werden (ab € 15,– bzw. nach Absprache). für Häuser, Reihenhäuser und große Wohnungen (ab ca. 100 qm) werden € 95,– verlangt. Die Bezahlung erfolgt vorab beim Besichtigungstermin direkt an den Wohnungsabnehmer.


KONTAKT

Dipl. Ing. (FH) Architekt Reiner Braun
Lindenschmitstraße 27, 81371 München
Tel. (089) 760 23 49 / Fax (089) 76 77 59 37
Anmerkung: Mitglieder des Vereins sollen bitte Ihre Mitgliedschaft bei MHM erwähnen. Herr Braun bietet seine Hilfe nur Mitgliedern an.

Dipl. Ing. Architekt Wolfgang Jammernegg
Preysingstr. 8, 81667 München
Tel. (089) 44 76 00 93

Dipl. Ing. Pierre Wurmbauer
Architektur + Licht
Theodor-Storm-Str. 7, 81245 München
Tel. (Tel. (089) 820 85 993

 

Herr Ugur Yildirim

Geprüfter Gutachter für Schäden an Gebäuden,

Baumängel und Immobilienbewertungen

Theodolindenstr.95, 81545 München
Tel. (089) 641 674 03 oder 0151-70152777

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

Am Mittwoch, 3. April 2024, ist die Beratungsstelle in Pasing geschlossen.

 

 

 

 

 

Am Donnerstag, 11. April 2024, ist die Beratungsstelle in Haidhausen geschlossen.

 

 

Unterstützung für unser Empfangstelefon gesucht

Für eine anspruchsvolle, interessante Telefontätigkeit am Empfang und für kleinere Büroarbeiten suchen wir ab sofort und längerfristig Unterstützung auf Minijobbasis.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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Energie sparen – Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Im Mieterspiegel Heft2/22 informierten wir Sie über die steigenden Energiekosten und ihre Folgen und gaben Tipps, wie Energie beim Heizen sowie beim Warmwasserverbrauch gespart werden kann.

Tatsächlich müssen wir alle aufgrund der bereits gestiegenen Energiepreise und vor allem im Hinblick auf die von Politik und Wirtschaft prognostizierten weiteren erheblichen Preissteigerungen (es wird derzeit von einer Verdreifachung der erforderlichen Vorauszahlungen ausgegangen) ein besonderes Augenmerk auf die Einsparung von Energie und die Reduzierung von Kosten richten.

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Verlängerung der Mieterschutzverordnung für 203 bayerische Gemeinden bis Ende 2025

Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.

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