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Download MieterSpiegel Ausgabe 01/2021
Die Beratung bei MIETER HELFEN MIETERN hat ergeben, dass eine sachkundige technische Beurteilung von Feuchteschäden in Ihrer Wohnung notwendig ist. Wir können Ihnen dazu die Hilfe eines Fachmanns vermitteln. Die angegebenen Kosten gelten nur für Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Bitte legen Sie bei dem Termin Ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vor, um in den Genuss des Vorzugspreises zu kommen. für Nicht-Mitglieder gelten andere (höhere) Kostensätze.
Die von uns empfohlenen Ingenieure sind unabhängige, sachkundige Personen. Beim vereinbarten Termin werden an den betroffenen Bauteilen eine Oberflächenmessung der Feuchte und der Temperatur sowie eine Messung der Raumluft durchgeführt. Aktuelle schäden werden mit Fotos dokumentiert. Anschließend wird ein Protokoll, ergänzt durch Ihre Angaben (siehe unten), über die Feuchteschäden mit Feststellung der wahrscheinlichen Schadensursache angefertigt. Dieses Protokoll erhalten Sie per Post zugesandt.
Folgende Angaben werden für die sachgerechte Feuchteschädenfeststellung benötigt:
Die Kosten betragen zur Zeit € 130,– sowie eine Fahrtkostenpauschale von € 10,– im Stadtgebiet München. Liegt die Wohnung außerhalb Münchens, erhöht sich die Fahrtkostenpauschale (ab € 15,– bzw. nach Absprache). Die Bezahlung erfolgt beim Feststellungstermin.
Setzen Sie sich mit einem der untengenannten Ingenieure in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch telefonische Beauftragung) mit ihm einen geeigneten Termin.
Dipl. Ing. Pierre Wurmbauer
Architektur + Licht
Theodor-Storm-Str. 7, 81245 München
Tel. (089) 820 85 993
Herr Ugur Yildirim
Staatl. anerkannter Privatgutachter
Theodolindenstr.95, 81545 München
Tel. (089) 641 674 03 oder 0151-70152777
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Die Geschäftsstelle ist ebenfalls für den Publikumsverkehr geschlossen- der Kontakt zu den Rechtsberatern findet momentan also ausschließlich per Telefon, Mail und Online-Beratungsformular statt!
T: 44 48 82 -0 /
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zur nächsten öffentlichen Sitzung: Montag,19.04.2021, 18:30 Uhr im großen Rathaussaal.
Am 18. März 2021 wurde der Mietspiegel für München 2021 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 24. März 2021 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrats anerkannt und gilt seitdem als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB.
[...]Die Baulücke Metzgerstraße 5 a wird geschlossen. Die Kooperative Großstadt Baugenossenschaft hat im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag zum Grundstückserwerb erhalten. Sie will dort nicht einfach nur ein Haus bauen, sondern ein besonderes Wohnprojekt schaffen.
[...]Im Münchner Norden im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl südlich des Lerchenauer Sees liegt die Eggarten-Siedlung. Privatinvestoren als Eigentümer des Areals und Genossenschaften wollen dort ein Wohnquartier mit 2.000 Wohneinheiten errichten.
Die Bürgerinitiative „Rettet den Eggarten“ möchte am liebsten die Siedlung in ihrer heutigen Gestalt bewahren, zumindest aber eine maßvolle Bebauung erstreiten.
[...]Seit 07.08.2019 existiert in Bayern endlich eine wirksame Mietpreisbremse.
Die erste im August 2015 erlassene Verordnung in Bayern war fehlerhaft und wurde vom Landgericht München I im Dezember 2017 für ungültig erklärt, da die Landesregierung nicht für alle betroffenen Städte und Gemeinden in Bayern einzeln begründet hatte, warum die Mietpreisbremse jeweils gelten soll.
[...]Unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter. | ||
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