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Download MieterSpiegel Ausgabe 03/2020
Die Beratung bei MIETER HELFEN MIETERN hat ergeben, dass eine sachkundige technische Beurteilung von Feuchteschäden in Ihrer Wohnung notwendig ist. Wir können Ihnen dazu die Hilfe eines Fachmanns vermitteln. Die angegebenen Kosten gelten nur für Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Bitte legen Sie bei dem Termin Ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vor, um in den Genuss des Vorzugspreises zu kommen. für Nicht-Mitglieder gelten andere (höhere) Kostensätze.
Die von uns empfohlenen Ingenieure sind unabhängige, sachkundige Personen. Beim vereinbarten Termin werden an den betroffenen Bauteilen eine Oberflächenmessung der Feuchte und der Temperatur sowie eine Messung der Raumluft durchgeführt. Aktuelle schäden werden mit Fotos dokumentiert. Anschließend wird ein Protokoll, ergänzt durch Ihre Angaben (siehe unten), über die Feuchteschäden mit Feststellung der wahrscheinlichen Schadensursache angefertigt. Dieses Protokoll erhalten Sie per Post zugesandt.
Folgende Angaben werden für die sachgerechte Feuchteschädenfeststellung benötigt:
Die Kosten betragen zur Zeit € 130,– sowie eine Fahrtkostenpauschale von € 10,– im Stadtgebiet München. Liegt die Wohnung außerhalb Münchens, erhöht sich die Fahrtkostenpauschale (ab € 15,– bzw. nach Absprache). Die Bezahlung erfolgt beim Feststellungstermin.
Setzen Sie sich mit einem der untengenannten Ingenieure in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch telefonische Beauftragung) mit ihm einen geeigneten Termin.
Dipl. Ing. Pierre Wurmbauer
Architektur + Licht
Theodor-Storm-Str. 7, 81245 München
Tel. (089) 820 85 993
Herr Ugur Yildirim
Staatl. anerkannter Privatgutachter
Theodolindenstr.95, 81545 München
Tel. (089) 641 674 03 oder 0151-70152777
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Im Zuge des neuerlichen totalen Lockdowns ab Mittwoch, 16.12.2020 finden bis auf weiteres keine Beratungen mehr in Pasing statt!
Im Münchner Norden im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl südlich des Lerchenauer Sees liegt die Eggarten-Siedlung. Privatinvestoren als Eigentümer des Areals und Genossenschaften wollen dort ein Wohnquartier mit 2.000 Wohneinheiten errichten.
Die Bürgerinitiative „Rettet den Eggarten“ möchte am liebsten die Siedlung in ihrer heutigen Gestalt bewahren, zumindest aber eine maßvolle Bebauung erstreiten.
[...]Seit 07.08.2019 existiert in Bayern endlich eine wirksame Mietpreisbremse.
Die erste im August 2015 erlassene Verordnung in Bayern war fehlerhaft und wurde vom Landgericht München I im Dezember 2017 für ungültig erklärt, da die Landesregierung nicht für alle betroffenen Städte und Gemeinden in Bayern einzeln begründet hatte, warum die Mietpreisbremse jeweils gelten soll.
[...]Für eine anspruchsvolle, interessante Telefontätigkeit am Empfang und für kleinere Büroarbeiten suchen wir sofort und längerfristig Unterstützung. Studentinnen/Studenten bevorzugt.
Nach der Ablehnung der Zulassung zum Volksbegehren durch das bayerische Innenminsterium im April, hat nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden: das Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" ist unzulässig, weil das Land Bayern in diesem Bereich keine Befugnis habe, Gesetze zu erlassen. Dies sei Bundessache.
[...]Eine erfreuliche Nachricht: Das Wohngeld wird um einen Heizkostenzuschuss erhöht. Ab 2021 soll der Heizkostenanteil beim Wohngeld steigen!
[...]Unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter. | ||
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