Widerrufsrecht

Sie können Ihre Online-Beitrittserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Der Widerruf ist in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an:

Mieter helfen Mietern, Münchner Mieterverein e.V.
Weißenburgerstr. 25, 81667 München
Fax: 089/44488210
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Mitgliedschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs aus.


Im Falle des wirksamen Widerrufs dieses Vertrages sind die beiderseits empfangenen Leistungen herauszugeben. Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, werden spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufeingangs zurückerstattet. Haben Sie innerhalb der Widerrufsfrist eine Rechtsberatung erhalten, müssen Sie uns hierfür einen angemessenen Betrag bezahlen. Dieser richtet sich nach der erbrachten Leistung unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestmitgliedschaft. Eventuell bereits an die Prozesskostenversicherung abgeführte Beträge können nicht zurückgewährt werden.

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

 

  • Bitte beachten!
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  • Am Freitag, den 20. Juni 2025 ist die Geschäftsstelle geschlossen. Die telefonische Rechtsberatung entfällt ebenfalls.
  •  
  • Am Donnerstag, den 31. Juli 2025 ist die Beratungsstelle in Haidhausen geschlossen.

 

 

 

Der neue Mietspiegel für München 2025

Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

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Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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