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Sie können Ihre Online-Beitrittserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Widerruf ist in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an:
Mieter helfen Mietern, Münchner Mieterverein e.V.
Weißenburgerstr. 25, 81667 München
Fax: 089/44488210
E-Mail:
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Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Mitgliedschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs aus.
Im Falle des wirksamen Widerrufs dieses Vertrages sind die beiderseits empfangenen Leistungen herauszugeben. Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, werden spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufeingangs zurückerstattet. Haben Sie innerhalb der Widerrufsfrist eine Rechtsberatung erhalten, müssen Sie uns hierfür einen angemessenen Betrag bezahlen. Dieser richtet sich nach der erbrachten Leistung unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestmitgliedschaft. Eventuell bereits an die Prozesskostenversicherung abgeführte Beträge können nicht zurückgewährt werden.
vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
[...]Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.
[...]Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.
Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.
[...]"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände" ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.
[...]Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.
[...]Im Mieterspiegel Heft2/22 informierten wir Sie über die steigenden Energiekosten und ihre Folgen und gaben Tipps, wie Energie beim Heizen sowie beim Warmwasserverbrauch gespart werden kann.
Tatsächlich müssen wir alle aufgrund der bereits gestiegenen Energiepreise und vor allem im Hinblick auf die von Politik und Wirtschaft prognostizierten weiteren erheblichen Preissteigerungen (es wird derzeit von einer Verdreifachung der erforderlichen Vorauszahlungen ausgegangen) ein besonderes Augenmerk auf die Einsparung von Energie und die Reduzierung von Kosten richten.
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