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Sie können Ihre Online-Beitrittserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Widerruf ist in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an:
Mieter helfen Mietern, Münchner Mieterverein e.V.
Weißenburgerstr. 25, 81667 München
Fax: 089/44488210
E-Mail:
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Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Mitgliedschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs aus.
Im Falle des wirksamen Widerrufs dieses Vertrages sind die beiderseits empfangenen Leistungen herauszugeben. Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, werden spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufeingangs zurückerstattet. Haben Sie innerhalb der Widerrufsfrist eine Rechtsberatung erhalten, müssen Sie uns hierfür einen angemessenen Betrag bezahlen. Dieser richtet sich nach der erbrachten Leistung unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestmitgliedschaft. Eventuell bereits an die Prozesskostenversicherung abgeführte Beträge können nicht zurückgewährt werden.
Im Zuge des neuerlichen totalen Lockdowns ab Mittwoch, 16.12.2020 finden bis auf weiteres keine Beratungen mehr in Pasing statt!
Im Münchner Norden im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl südlich des Lerchenauer Sees liegt die Eggarten-Siedlung. Privatinvestoren als Eigentümer des Areals und Genossenschaften wollen dort ein Wohnquartier mit 2.000 Wohneinheiten errichten.
Die Bürgerinitiative „Rettet den Eggarten“ möchte am liebsten die Siedlung in ihrer heutigen Gestalt bewahren, zumindest aber eine maßvolle Bebauung erstreiten.
[...]Seit 07.08.2019 existiert in Bayern endlich eine wirksame Mietpreisbremse.
Die erste im August 2015 erlassene Verordnung in Bayern war fehlerhaft und wurde vom Landgericht München I im Dezember 2017 für ungültig erklärt, da die Landesregierung nicht für alle betroffenen Städte und Gemeinden in Bayern einzeln begründet hatte, warum die Mietpreisbremse jeweils gelten soll.
[...]Für eine anspruchsvolle, interessante Telefontätigkeit am Empfang und für kleinere Büroarbeiten suchen wir sofort und längerfristig Unterstützung. Studentinnen/Studenten bevorzugt.
Nach der Ablehnung der Zulassung zum Volksbegehren durch das bayerische Innenminsterium im April, hat nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden: das Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" ist unzulässig, weil das Land Bayern in diesem Bereich keine Befugnis habe, Gesetze zu erlassen. Dies sei Bundessache.
[...]Eine erfreuliche Nachricht: Das Wohngeld wird um einen Heizkostenzuschuss erhöht. Ab 2021 soll der Heizkostenanteil beim Wohngeld steigen!
[...]Unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter. | ||
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