Widerrufsrecht

Sie können Ihre Online-Beitrittserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Der Widerruf ist in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an:

Mieter helfen Mietern, Münchner Mieterverein e.V.
Weißenburgerstr. 25, 81667 München
Fax: 089/44488210
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Mitgliedschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs aus.


Im Falle des wirksamen Widerrufs dieses Vertrages sind die beiderseits empfangenen Leistungen herauszugeben. Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, werden spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufeingangs zurückerstattet. Haben Sie innerhalb der Widerrufsfrist eine Rechtsberatung erhalten, müssen Sie uns hierfür einen angemessenen Betrag bezahlen. Dieser richtet sich nach der erbrachten Leistung unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestmitgliedschaft. Eventuell bereits an die Prozesskostenversicherung abgeführte Beträge können nicht zurückgewährt werden.

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

 

  • Bitte beachten!
  •  
  • Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, ist unsere Geschäftsstelle ab 12:30 Uhr geschlossen
  • Die Abendberatung in Giesing entfällt.

 

 

 

Mietanpasung für öffentlich geförderte Wohnungen

Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können zum 01.01.2026 angehoben werden. Ab diesem Zeitraum gelten neue Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten.

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Mieterschutzverordnung bis 31.12.2029 verlängert!

Die aktuelle bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) läuft am 31.12.2025 aus.

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Neues zur Mietpreisbremse

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

 

Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.

Diese wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen.

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Der neue Mietspiegel für München 2025

Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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