Mieterschutzverordnung bis 31.12.2029 verlängert!

Die aktuelle bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) läuft am 31.12.2025 aus.

 

In der MiSchuV ist geregelt, in welchen bayerischen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Regeln hinsichtlich der Mietpreisbremse, der 15 %-igen Kappungsgrenze und der 10-jährigen Kündigungssperrfrist in sog. Umwandlungsfällen gelten.

Zwar wurde erwartet, dass eine Verlängerung erfolgen würde, sicher war dies aber nicht.

Nunmehr hat die bayerische Staatsregierung Sicherheit geschaffen und am 16.12.25 die Neufassung der MiSchuV erlassen. Diese tritt am 01.01.26 in Kraft und ist nun bis 31.12.2029 gültig.

Die Regelungen der Mietpreisbremse sind ab 2026 dann für 285 statt bisher 208 bayerische Städte und Gemeinden gültig. 100 Gemeinden wurden neu als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft, es sind aber auch 23 Gemeinden aus der sog. Gebietskulisse entfallen.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

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