Verlängerung der Mieterschutzverordnung für 203 bayerische Gemeinden bis Ende 2025

Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.

 

Mieter*innen und auch Mieter helfen Mietern befürchteten, dass aufgrund der derzeitigen Überlastung der Regierung durch die Corona-Pandemie vergessen werden könnte, dass die aktuell gültige Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2021 befristet war.

Ohne Verlängerung der Mieterschutzverordnung wären erhebliche Verschlechterungen für Mieter*innen in vielen bayerischen Gemeinden eingetreten. Es wäre in den in der Mieterschutzverordnung aufgelisteten Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die von bundesweit 20 % auf 15 % gesenkte Kappungsgrenze, die von bundesweit 3 Jahren auf 10 Jahre erhöhte Kündigungssperrfrist in sog. Umwandlungsfällen sowie die Möglichkeit der Berufung auf die Vorschriften der Mietpreisbremse insgesamt weggefallen. Einige Vermieter*innen haben in letzter Zeit bereits versucht, diese potentiellen Möglichkeiten auszunutzen und z.B. Mieterhöhungsverlangen mit 20 % gestellt.

Bis zum 14.12.21 war leider offen, ob die Verlängerung der Mieterschutzverordnung tatsächlich und rechtzeitig vor dem Jahreswechsel beschlossen wird, Veröffentlichungen zum aktuellen Stand waren nicht vorhanden.

Aus diesem Grund hat sich Mieter helfen Mietern Anfang Dezember an die Entscheidungsträger gewandt, auf die diesbezügliche Problematik hingewiesen und an die Dringlichkeit einer Entscheidung erinnert. Wir hoffen, dass auch dies zu der dringend erforderlichen und erfreulichen Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung beigetragen hat.

BITTE BEACHTEN

Unterstützung für unser Empfangstelefon gesucht

Für eine anspruchsvolle, interessante Telefontätigkeit am Empfang und für kleinere Büroarbeiten suchen wir ab sofort und längerfristig Unterstützung auf Minijobbasis.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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