Nachtrag zum Wohngeldstärkungsgesetz gültig ab 1.Janaur 2020

Eine erfreuliche Nachricht: Das Wohngeld wird um einen Heizkostenzuschuss erhöht. Ab 2021 soll der Heizkostenanteil beim Wohngeld steigen!

Damit soll verhindert werden, dass die Kosten für den Klimaschutz Menschen mit geringem Einkommen nicht übermäßig belasten.
(Zur Erinnerung: seit Oktober 2019 gilt der Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Steuer ab 2021). Über das Wohngeld wird nun für diejenigen die Härte ausgeglichen, die wegen der CO2 -Steuer mehr für das Heizen zahlen müssen.
10 % soll der Anstieg des Wohngeldes ab 2021 betragen – dies bedeutet laut Schätzung der Bundesregierung im Schnitt ca. 15 Euro pro Monat für einen Haushalt, der bereits Wohngeld bezieht.

Am 15.11.2019 wurde übrigens das neue Wohngeldstärkungsgesetz 2020 –nun auch vom Bundesrat (nach dem Bundestag) verabschiedet. Für Wohngeldbezieher soll dadurch der Zuschuss um etwa 30 Prozent steigen, die Zahl der Wohngeldberechtigten wird mit dem neuen Gesetz um 40 Prozent zunehmen. Daher sollten alle, die bisher keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, diesen unbedingt erneut prüfen!

BITTE BEACHTEN

Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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Geänderte Öffnungszeiten:

Am Freitag, 9. Juni 2023, ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Die telefonische Rechtsberatung entfällt!

 

 

 

 

Unterstützung gesucht für unsere Beratungsstellen!

Wir suchen ab sofort für unsere Beratungsstellen am Abend Beratungsassistent*innen auf Minijobbasis.

Zum Aufgabenbereich gehören sowohl die Vorbereitung der Räume für die Beratung und Verteilung der Unterlagen für die Berateranwälte wie die Aufnahme der ratsuchenden Mitglieder und die Betreuung der Neumitgliedern bei Fragen zu den Beitrittsformalitäten und zum Verein. Der Zeitaufwand beträgt alle 14 Tage ungefähr eineinhalb bis zwei Stunden.

Bei Interesse an dieser Tätigkeit bitte bei Frau Vatter oder Frau Buda melden unter 089-44 48 82-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Energie sparen – Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Im letzten Mieterspiegel (Ausgabe 2/22) informierten wir Sie über die steigenden Energiekosten und ihre Folgen und gaben Tipps, wie Energie beim Heizen sowie beim Warmwasserverbrauch gespart werden kann.

Tatsächlich müssen wir alle aufgrund der bereits gestiegenen Energiepreise und vor allem im Hinblick auf die von Politik und Wirtschaft prognostizierten weiteren erheblichen Preissteigerungen (es wird derzeit von einer Verdreifachung der erforderlichen Vorauszahlungen ausgegangen) ein besonderes Augenmerk auf die Einsparung von Energie und die Reduzierung von Kosten richten.

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Verlängerung der Mieterschutzverordnung für 203 bayerische Gemeinden bis Ende 2025

Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.

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MIETERFRAGEN in CORONAZEITEN

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Radiodoku

Gentrifiziert, luxussaniert, herausmodernisiert - die Geschichte einer ganz legalen (?) Entmietung in drei Akten! Hier direkt zum Hören:

1. der Makler

2. das Loch

3. Nervenkrieg