Verlängerung der Mieterschutzverordnung für 203 bayerische Gemeinden bis Ende 2025

Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.

Mieter*innen und auch Mieter helfen Mietern befürchteten, dass aufgrund der derzeitigen Überlastung der Regierung durch die Corona-Pandemie vergessen werden könnte, dass die aktuell gültige Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2021 befristet war.

Ohne Verlängerung der Mieterschutzverordnung wären erhebliche Verschlechterungen für Mieter*innen in vielen bayerischen Gemeinden eingetreten. Es wäre in den in der Mieterschutzverordnung aufgelisteten Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die von bundesweit 20 % auf 15 % gesenkte Kappungsgrenze, die von bundesweit 3 Jahren auf 10 Jahre erhöhte Kündigungssperrfrist in sog. Umwandlungsfällen sowie die Möglichkeit der Berufung auf die Vorschriften der Mietpreisbremse insgesamt weggefallen. Einige Vermieter*innen haben in letzter Zeit bereits versucht, diese potentiellen Möglichkeiten auszunutzen und z.B. Mieterhöhungsverlangen mit 20 % gestellt.

Bis zum 14.12.21 war leider offen, ob die Verlängerung der Mieterschutzverordnung tatsächlich und rechtzeitig vor dem Jahreswechsel beschlossen wird, Veröffentlichungen zum aktuellen Stand waren nicht vorhanden.

Aus diesem Grund hat sich Mieter helfen Mietern Anfang Dezember an die Entscheidungsträger gewandt, auf die diesbezügliche Problematik hingewiesen und an die Dringlichkeit einer Entscheidung erinnert. Wir hoffen, dass auch dies zu der dringend erforderlichen und erfreulichen Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung beigetragen hat.