Mietpreisbremse bis 2029 verlängert.
Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.
Diese wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen.
Die Mietpreisbremse regelt, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Grundsätzlich ist die Verlängerung für Mieter eine gute Nachricht. Jedoch wurde die Novelle inhaltlich ohne Änderungen fortgeführt, sodass weiterhin zahlreiche Ausnahmen gegen die Anwendung der Mietpreisbremse gelten.
Hier hätte es insbesondere einer Änderung der Neubaugrenze bedurft, da Wohnungen ab einem Baujahr 2014 von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Zudem hätten Regelungen für möbliert vermietete Wohnungen und Kurzzeitvermietungen aufgenommen werden müssen.
In Bayern läuft die Mieterschutzverordnung, welche die Anwendung der Mietpreisbremse im Bundesland regelt, Ende 2025 und bedarf ebenfalls einer Verlängerung.
