Die aktuelle bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) läuft am 31.12.2025 aus. In der MiSchuV ist geregelt, in welchen bayerischen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Regeln hinsichtlich der Mietpreisbremse, der 15 %-igen Kappungsgrenze und der 10-jährigen Kündigungssperrfrist in sog. Umwandlungsfällen gelten. Zwar wurde erwartet, dass eine Verlängerung erfolgen würde, sicher war dies aber nicht. Nunmehr hat die bayerische...
Weiterlesen »