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Neuer Mietspiegel für München 2009

Der neue Mietspiegel für München wurde am 26. März 2009 veröffentlicht und wird voraussichtlich am 22.04.2009 vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt werden. Wie zu erwarten war, sind die Mieten erneut kräftig, und zwar um durchschnittlich 6,25 %, gestiegen. Das Zahlenwerk zementiert Münchens zweifelhafte Spitzenposition als teuerster Wohnungsmarkt Deutschlands.
Der Mietspiegel ist ein sog. qualifizierter Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Er ist eine rechnerische Fortschreibung des Mietspiegels 2007 nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland. Mietspiegel sind - wie es das Gesetz vorsieht – nach zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Für die Fortschreibung sind die zum Stichmonat Januar 2006 erhobenen Nettomieten mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland zum neuen Stichmonat Oktober 2008 aktuell berechnet worden.

Die Folgen der Qualifizierung

Wie seine Vorgänger wird auch der Mietspiegel für München 2009 vom Stadtrat aller Voraussicht nach als qualifizierter Mietspiegel anerkannt werden.
Die Qualifizierung hat zur Folge, dass grundsätzlich jeder Mieterhöhung für welche der Mietspiegel anwendbar ist eine Berechnung nach dem Mietspiegel beigelegt werden muss – auch wenn der Vermieter sich eines anderen Begründungsmittels (Vergleichswohnungen oder Gutachten) für sein Mieterhöhungsverlangen bedient.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel?

Der Mietspiegel gilt für fast alle frei finanzierten Wohnungen im Stadtgebiet München.
Er gilt nicht für preisgebundene Wohnungen (z. B. Sozialwohnungen), gewerblich genutzte Räume, Obdachlosenunterkünfte, Studenten- und Jugendheime.
Ferner ist er für eine Reihe von Wohnungen bzw. Wohnräume nicht unmittelbar anwendbar; so zum Beispiel für Einfamilienhäuser, möblierten Wohnraum, Untermietverhältnisse, Wohnungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Bad durch andere Mietparteien, u.ä. Trotzdem kann der Mietspiegel in diesen Fällen als Orientierungsgrundlage dienen.

Aufwändige Berechnung

Der Benutzer wird in mehreren Schritten zu dem Quadratmeterpreis seiner Wohnung geführt. Er berechnet sich aus dem Grundpreis, den Betriebskosten, aus unterschiedlichen Zu- und Abschlägen für die Wohnung und aus den anzuwendenden Spannen.

Kommt jetzt eine Mieterhöhungswelle der Vermieter?

Die Veröffentlichung eines neuen Mietspiegels weckt immer die Begehrlichkeiten auf Vermieterseite. Wenn die Vermieter lesen, dass die Mitspiegelmieten im Schnitt um über 6 Prozent gestiegen sind, werden sie überprüfen, ob sie nun Erhöhungsspielräume haben und diese dann ausnutzen wollen. Interessensvertretern der Vermieter ist die Steigerung freilich immer noch nicht hoch genug: Angeblich seien die Mieten seit dem Januar 2006 um durchschnittlich 16 Prozent gestiegen.

Achtung: Mieten dürfen zwar innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent gesteigert werden, allerdings höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, welche sich aus der Mietspiegelberechnung ergibt.
Bei einer Mieterhöhung sollten Sie immer die Mieterberatung aufsuchen, in der das Mieterhöhungsverlangen insgesamt rechtlich überprüft wird.
Den neuen Mietspiegel erhalten Sie kostenlos in unserer Geschäftsstelle in der Weißenburger Str. 25 oder in unseren Stadtteilberatungsstellen.
Der Mietspiegel mit seinen Tabellen und Berechnungen wird auch im Internet verfügbar sein:

www.muenchen.de/mietspiegel


Den aktuellen Mietspiegel downloaden! (444kb)


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